Schalteröffnungszeiten
Wir freuen uns, Sie zu den folgenden Öffnungszeiten zu bedienen:
Montag

08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 08.30 - 16.30 Uhr durchgehend

Claudio Bott
Leiter

Telefon: 081 307 36 21
Fax: 081 307 36 25
E-Mail: claudio.bott@igis.ch

Ilaria Riccio
Kundenberaterin
 
Telefon: 081 307 36 23
Fax: 081 307 36 25
E-Mail: ilaria.riccio@igis.ch

Schweizerische Staatsangehörige
Wer in unsere Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen anzumelden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Niederlassung
Heimatschein
Familienausweis/Familienbüchlein (Kopie)

Aufenthalt      Bitte beachten Sie dazu dieses Markblatt.
Wohnsitzausweis / Heimatausweis

Adressänderung innerhalb unserer Gemeinde (online möglich, s. weiter unten)
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug bzw. Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.

Abmeldung (online möglich, s. weiter unten)
Wer die Niederlassung oder Aufenthalt in unserer Gemeinde aufgibt, hat sich im Voraus abzumelden. Telefonische Abmeldungen werden keine angenommen

Weitere Informationen zum Meldewesen finden Sie hier.
   
Anmeldung ausländische Staatsangehörige
 
 

Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien B und C erhalten vor Ablauf der Bewilligung eine Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die Einwohnerkontrolle bearbeitet das Gesuch und leitet es an die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden weiter.

Für Drittstaatsangehörige werden nur noch Biometrische Ausländerausweise ausgestellt.

 

Verfallsanzeigen von EG/EFTA-Angehörigen mit B und C

Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:

  • Verfallsanzeige
  • Ausländerausweis
  • Reisepass

Verfallsanzeigen von Drittstaatsangehörigen mit B und C

Jedes Familienmitglied (d.h. auch Kinder ab dem vollendeten 7. Altersjahr) hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen. Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:

  • Verfallsanzeige
  • Ausländerausweis
  • Gültiger Arbeitsvertrag sofern Erwerbstätig
  • Reisepass

Weitere Informationen über erhalten Sie unter folgenden Links:
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden (Apz)
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)




Ausweise

Identitätskarten werden vorläufig weiterhin ohne Datenchip ausgestellt und können weiterhin bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden. Hierzu müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorsprechen. Mitzubringen sind der alte Ausweis sowie ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto im Format 35 x 45 mm.

Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten

Antragsverfahren Pass bzw. Kombiangebot

Ein Pass 2010 oder ein Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte (sog. Kombiangebot) kann nur noch über ein Ausweiszentrum bezogen werden.
Die Gesuchstellenden können entweder über das Internet https://www.ch-edoc-passantrag.admin.ch/antrag/antrag_start.action?request_locale=de oder telefonisch beim Ausweiszentrum einen Antrag stellen und einen Termin buchen bzw. vereinbaren. Eine Antragsstellung ist grundsätzlich im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Pass innert max. 10 Arbeitstagen ausgeliefert und im Normalfall direkt per Post zugestellt.

Keine eigenen Fotos für Pässe

Die Gesuchstellenden müssen keine Fotos herstellen lassen und müssen auch keine Fotos mitbringen. Die Fotos werden ausschließlich direkt vor Ort in den Ausweiszentren gemacht.

Notwendige Unterlagen

Die Gesuchstellenden haben bei Ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Wohnsitzbescheinigung, Schriftenempfangsschein, Steuerveranlagung, etc.) Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.

Eine Wohnsitzbestätigung erhalten Sie bei uns kostenlos hier 

Gültigkeitsdauer

Erwachsene:

10 Jahre

Kinder 0 - 18 Jaren

  5 Jahre

Gebühren

Identitätskarte Erwachsene:

Fr.   70.- (inkl. Porto)

Identitätskarte Kinder 0 - 18 Jahren

Fr.   35.- (inkl. Porto)

Pass Erwachsene:

Fr. 145.- (inkl. Porto)

Pass Kinder 0 - 18 Jahren

Fr.   65.- (inkl. Porto)

Kombi-Angebot (Pass/IDK zusammen Erwachsene

Fr. 153.- (inkl. Porto)

Kombi-Angebot (Pass/IDK zusammen) Kinder

Fr.   73.- (inkl. Porto)

Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen festlegen kann.

Der provisorische Pass kostet 100 Franken und wird nur im Ausweiszentrum Chur ausgestellt. Gesuchstellende haben sich direkt an das Ausweiszentrum Chur zu wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: http://www.apz.gr.ch / Dienstleistungen /Ausweise oder http://www.schweizerpass.ch

Kontaktadresse Ausweiszentrum Chur:

Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel. 081 257 52 20

Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00
  Fr 08:00 – 16:00 durchgehend

 




Weitere Formulare
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Abmeldung
Wohnsitz-Ausweis
Wohnsitzbestätigung

Strafregisterauszug

einfach über Internet bestellen
Auszug schneller erhalten

Alle Informationen diesbezüglich erhalten Sie hier:
www.strafregister.admin.ch

Auf der Gemeindeverwaltung erhalten Sie KEINE Anmeldeformulare.