Schalteröffnungszeiten
Wir freuen uns, Sie zu den folgenden Öffnungszeiten zu bedienen:
| Montag |
08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr |
| Dienstag - Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 16.30 Uhr durchgehend |
| Claudio Bott Leiter |
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| Telefon: | 081 307 36 21 |
| Fax: | 081 307 36 25 |
| E-Mail: | claudio.bott@igis.ch |
| Ilaria Riccio Kundenberaterin |
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| Telefon: | 081 307 36 23 |
| Fax: | 081 307 36 25 |
| E-Mail: | ilaria.riccio@igis.ch |
| Peter Deplazes | |
| Telefon: | 081 307 36 24 |
| Fax: | 081 307 36 25 |
| E-Mail: | peter.deplazes@igis.ch |
Anmeldung CH-Bürger
Wir bitten Sie, innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter vorbeizukommen und folgende Unterlagen mitzunehmen:
Festanmeldung Schweizer
mit Steuerdomizil und Stimmberechtigung in Igis
| Heimatschein(e) | |
| Familienbüchlein (bei Zuzug einer Familie) | |
| Militär- bzw. Zivilschutzbüchlein |
Anmeldung Wochenaufenthalter
| Wohnsitzausweis / Heimatausweis |
Adressänderung innerhalb unserer Gemeinde (online möglich, s. weiter unten)
Ebenfalls innert 14 Tagen. Bei Schweizern benötigen wir zusätzlich das Militärbüchlein. Von Wochenaufenthaltern wird dies nicht benötigt.
Abmeldung (online möglich, s. weiter unten)
Melden Sie uns dies innert 14 Tagen. Bei Festanmeldung Schweizer benötigen wir zusätzlich das Militärbüchlein.
| Anmeldung ausländische Staatsangehörige |
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Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien B und C erhalten vor Ablauf der Bewilligung eine Verfallsanzeige sowie ein Scanformular (Scanformular nur bei Drittstaatsangehörige) per Post zugestellt. Die Einwohnerkontrolle bearbeitet das Gesuch und leitet es an die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden weiter. Ab 15.12.2008 werden für Drittstaatsangehörige nur noch neue Ausländerausweise in Kreditkartenformat ausgestellt. |
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| Verfallsanzeigen von EG/EFTA-Angehörigen mit B und C Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
Verfallsanzeigen von Drittstaatsangehörigen mit B und C Jedes Familienmitglied (d.h. auch Kinder ab dem vollendeten 7. Altersjahr) hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen. Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
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Informationen über die damit verbundenen Änderungen erhalten Sie unter folgenden Links: |
| Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden (Apz) | |
| Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) |
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Ausweise
Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten
Einführung des neuen Schweizer Passes 10 ab 1. März 2010
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 1. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so genannten E-Pass. Die bisherigen Schengen-Staaten mussten den E-Pass mit Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv einführen. Ab 28. Juni 2009 müssen sie zusätzlich zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke in den Pässen speichern. Die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung weiterhin die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen soll.
Die definitive Einführung des E-Passes ermöglicht es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnerstaaten im Schengenraum fortzusetzen. Die Schweiz sichert sich damit die Vorteile, die sie sich eben erst erarbeitet hat: Die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeikräfte mit ihrem dichten Netz gegen Kriminelle, die klare Regelung im Asylbereich gegen Mehrfachgesuche und namentlich auch den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg.
Gleichzeitig mit der definitiven Einführung vom E-Pass wird ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt.
Antragsverfahren Pass und Kombiangebot
Ein Pass 2010 oder ein Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte (sog. Kombiangebot) kann nur noch über ein Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet (http://www.schweizerpass.ch) oder telefonisch bei einem oder beiden Ausweiszentren einen Antrag stellen und einen Termin buchen bzw. vereinbaren. Eine Antragsstellung ist grundsätzlich im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen.
Die Ausweise werden in der Folge den Gesuchstellenden direkt eingeschrieben zugestellt.
Keine eigenen Fotos für Pässe
Die Gesuchstellenden müssen keine Fotos herstellen lassen und müssen auch keine Fotos mitbringen. Die Fotos werden ausschließlich direkt vor Ort in den Ausweiszentren gemacht.
Notwendige Unterlagen
Die Gesuchstellenden haben bei Ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Wohnsitzbescheinigung, Schriftenempfangsschein, Steuerveranlagung, etc.) Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.
Gebühren ab 01. März 2010
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IDK |
E-Pass 10 |
Kombi-Angebot |
Gültigkeit |
Erwachsene |
65.-- + Versandgebühr |
140.-- + Versandgebühr |
148.-- + Versandgebühr |
10 Jahre |
Kinder / Jungendliche unter 18 Jahre |
30.-- + Versandgebühr |
60.-- + Versandgebühr |
68.-- + Versandgebühr |
5 Jahre |
Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen festlegen kann.
Der provisorische Pass kostet 100 Franken und wird nur im Ausweiszentrum Chur ausgestellt. Gesuchstellende haben sich direkt an das Ausweiszentrum Chur zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf: http://www.schweizerpass.ch
Kontaktadresse Ausweiszentrum Chur:
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel. 081 257 52 20
| Öffnungszeiten: | Mo-Do | 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00 |
| Fr | 08:00 – 16:00 durchgehend |
| Adressänderung innerhalb der Gemeinde | |
| Abmeldung | |
| Wohnsitz-Ausweis |
| Wohnsitzbestätigung |
Strafregisterauszug
| einfach über Internet bestellen |
| Auszug schneller erhalten |
| Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich. |
| Der Schalter des Schweizerischen Strafregisters in Bern wurde Ende 2006 geschlossen. |