| bis 31.12.2004: | 120% |
| bis 31.12.2006: | 110% |
| bis 31.12.2007: | 105% |
| ab 01.01.2008: | 100% |
Steuertarife natürliche Personen im Kanton Graubünden
Einkommens- und Vermögenssteuer
Quellensteuer
Wir verweisen auf die separate Seite "Quellensteuer".
Liegenschaftensteuer
Die Liegenschftensteuer beträgt 1 ‰ des Steuerwertes der Liegenschaft
(bis 31.12.2004: 0.5 ‰).
Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2 % des Veräusserungspreises.
Grundstückgewinnsteuer
Der Steuersatz für die Erhebung der Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer entspricht bis 31. Dezember 2008 demjenigen der ordentlichen Steuern.
Ab dem 01. Januar 2009 erhebt die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer in der Höhe der Kantonssteuer.
Erbschafts- / Schenkungs- / Vorempfangssteuer
Der Steuersatz beträgt:
5 % für die Angehörigen des elterlichen Stammes
20 % für die übrigen Begünstigten
Kirchensteuer
| Katholische Kirche | 15% der einfachen Kantonssteuer |
Evangelische Kirche |
15% der einfachen Kantonssteuer |
| Evangelisch Kantonale Kirche | 3.5% der einfachen Kantonssteuer |