Ordentliche Steuern natürliche Personen
Der Steuerfuss der Gemeinde Igis beträgt 100% der einfachen Kantonssteuer.
bis 31.12.2004: 120%
bis 31.12.2006: 110%
bis 31.12.2007: 105%
ab 01.01.2008: 100%


Steuertarife natürliche Personen im Kanton Graubünden
Einkommens- und Vermögenssteuer

Quellensteuer
Wir verweisen auf die separate Seite "Quellensteuer".

Liegenschaftensteuer
Die Liegenschftensteuer beträgt 1 ‰ des Steuerwertes der Liegenschaft (bis 31.12.2004: 0.5 ‰).

Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2 % des Veräusserungspreises.

Grundstückgewinnsteuer
Der Steuersatz für die Erhebung der Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer entspricht bis 31. Dezember 2008 demjenigen der ordentlichen Steuern.
Ab dem 01. Januar 2009 erhebt die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer in der Höhe der Kantonssteuer.

Erbschafts- / Schenkungs- / Vorempfangssteuer
Der Steuersatz beträgt:
5 % für die Angehörigen des elterlichen Stammes
20 % für die übrigen Begünstigten

Kirchensteuer

Katholische Kirche 15% der einfachen Kantonssteuer

Evangelische Kirche

15% der einfachen Kantonssteuer
Evangelisch Kantonale Kirche 3.5% der einfachen Kantonssteuer