Grundsätzliches
Für alle Liegenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Igis ist jährlich eine Liegenschaftensteuer zu entrichten.
Bemessungsgrundlage bildet der Vermögenssteuerwert. Die Schulden werden bei der Berechnung der Liegenschaftensteuer nicht berücksichtigt.

Steuerpflicht
Steuerpflichtig sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.

Stichtag
Die Liegenschaftensteuer ist von demjenigen zu bezahlen, der am Ende der Steuerperiode (31. Dezember) Eigentümer bzw. Nutzniesser der Liegenschaft ist.

Steuersatz
Die Liegenschaftensteuer beträgt 1‰ des Steuerwertes der Liegenschaft (bis 31.12.2004: 0.5‰).