Eintritte und Austritte
Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden
zuzustellen. In der Folge melden diese die Mutation umgehend dem Steueramt. Vom
Steueramt werden keine Schreiben betreffend Ein- und Austritte aus den Landeskirchen
entgegen genommen.