Eintritte und Austritte
Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden zuzustellen. In der Folge melden diese die Mutation umgehend dem Steueramt. Vom Steueramt werden keine Schreiben betreffend Ein- und Austritte aus den Landeskirchen entgegen genommen.

aktueller Steuerfuss (ab Steuerjahr 2008)
Katholische Kirchensteuer 15 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kirchensteuer 15 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelisch Kantonale Kirchensteuer 3.5 % der einfachen Kantonssteuer