Steuerpflicht

Die Hundesteuer ist bis spätestens am 31. März des laufenden Jahres für Hunde zu entrichten, welche älter als 6 Monate sind. Für nach dem Stichtag 31. März erworbene Tiere ist die Steuer pro Rata zu entrichten.

Zur Registrierung der Hunde benötigen wir folgende Angaben:
Name und Adresse des Hundehalters
Name, Geschlecht, Alter, Rasse sowie Gewicht des Hundes

Steuerbetrag / Gebühr
1. Hund
2. Hund
CHF 120.-
CHF 200.-

Hunde auf abgelegenen Höfen oder anderen ständig bewohnten abgelegenen
Heimwesen
Ersatzmarke
CHF 72.-
CHF 05.-

Steuerbefreiung
Bei Vorliegen des entsprechenden Ausweises sind von der Hundesteuer befreit: Hunde, welche für spezielle, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben ausgebildet sind und dafür auch eingesetzt werden:
Sanitätshunde
Militärhunde
Polizeihunde
Lawinenhunde
Katastrophenhunde
Schweisshunde
Blindenhunde
Invalidenhunde

Eine Marke zum Preis von CHF 5.-- ist in jedem Fall beim Public-Shop zu beziehen.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an:

Ilaria Riccio
Kundenberaterin
Telefon:
E-Mail:
081 307 36 23
ilaria.riccio@igis.ch