Grundsätzliches
Beim Wechsel von Grundeigentum auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer vom objektiven Übernahmewert zu entrichten, gleichgültig, ob eine Grundbucheintragung erfolgt ist oder nicht.

Steuersatz
Das Steuermass beträgt 2 %.

Steuerbefreiung
Die von der Handänderungssteuer befreiten Rechtsgeschäfte sind im Gemeinde- und Kirchensteuergesetz Art. 9 abschliessend aufgeführt.