
Grundsätzliches
Beim Wechsel von Grundeigentum auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer
vom objektiven Übernahmewert zu entrichten, gleichgültig, ob eine Grundbucheintragung
erfolgt ist oder nicht.
Steuersatz
Das Steuermass beträgt 2 %.
Steuerbefreiung
Die von der Handänderungssteuer befreiten Rechtsgeschäfte sind im Gemeinde- und Kirchensteuergesetz Art. 9 abschliessend aufgeführt.