Für die Einreichung der Steuererklärung gelten jährlich nachstehende Fristen:

31. März


30. September


30. September

für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften

für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden

für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt.

Fristverlängerungsgesuche
Gesuche um Verlängerung der Einreichefrist müssen vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname, Adresse und die gewünschte Frist für die Einreichung der Steuererklärung). Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden können.

Briefadresse
Steueramt Igis
Rathaus
Postfach 63
7206 Igis
Fax:    081 307 36 10
E-Mail: carmen.philipp@igis.ch