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Für die Einreichung der Steuererklärung gelten jährlich nachstehende Fristen:
| 31. März 30. September 30. September |
für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten,
Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht) |
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt.
Fristverlängerungsgesuche
Gesuche um Verlängerung der Einreichefrist müssen vor Ablauf der Frist
beim Gemeindesteueramt eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname, Adresse
und die gewünschte Frist für die Einreichung der Steuererklärung).
Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise
entsprochen werden können.
Briefadresse
Steueramt Igis
Rathaus
Postfach 63
7206 Igis
Fax: 081 307 36 10
E-Mail: carmen.philipp@igis.ch