Auszug aus dem Baugesetz der Gemeinde Igis:

Art. 112 Bewilligungspflichtig
Für alle Neubauten (Hoch- und Tiefbauten) und baulichen Veränderungen ist vor Beginn der Bauarbeiten ein Baugesuch einzureichen. Die Bewilligungspflicht gilt insbesondere für folgende Arbeiten:
   
a) Neubauten
b) An- und Aufbauten an bestehende Gebäude
c) Umbauten von Gebäuden, wie z.B. Änderung von Fundamenten, Fassaden und Dächern
d) Änderung der Zweckbestimmung bestehender Räume und Bauten
e) feuerpolizeilich bewilligungspflichtige Einrichtungen und Bauten gemäss den Vorschriften der kantonalen Feuerpolizeiverordnung) bewilligungspflichtige gewässerschutztechnische Anlagen gemäss den Gewässerschutzvorschriften
f) bewilligungspflichtige gewässerschutztechnische Anlagen gemäss den Gewässerschutzvorschriften
g) Wasserleitungen, Kanalisationen und Kläranlagen
h) Geflügel- und Kleinviehställe, Bienenstände und sonstige Kleinbauten
i) Einfriedungen längs Strassen
k) Anbringen von festen und beweglichen Firmentafeln, Lichtreklamen, Schaukasten und Warenautomaten an öffentlichen Strassenl)
l) Aussenrenovationen
m) provisorische Bauten
n) Wohnwagen und ähnliche Objekte, die mehr als eine Woche pro Jahr am gleichen Ort stationiert werden und als Ersatz für feste Bauten dienen
o) Anlage und Betrieb von Campingplätzen, Steinbrüchen, Kies- und Lehmgruben, Ablagerungsplätzen und ähnlichen Anlagen
p) Garagen und Abstellplätze, private Verkehrsanlagen mit Einschluss von Ausfahrten auf öffentliche Strassen
q) Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern
r) Freileitungen aller Art, ausgenommen Telefon
s) Aussenantennen
t) Tanksäulen und zugehörige Umschlagplätze
u) Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen

Art. 121 Vorentscheid
Die Baukommission kann in wichtigen Baufragen um einen Vorentscheid ersucht werden. Ein solcher bezieht sich nur auf allgemeine Fragen und ist für das spätere Baubewilligungsverfahren nicht verbindlich. Vorentscheide der Baukommission können zur Neubeurteilung dem Gemeindevorstand vorgelegt werden.

Baugesuchseingabe
Baugesuche sind bis spätestens Montagabend einzureichen, damit sie am darauffolgenden Donnerstag oder Freitag im Kantons- bzw. Bezirksamtsblatt publiziert werden können.

Briefadresse
Bauamt
Rathaus
7206 Igis

Gebührentarif

Formulare können beim Bauamt bezogen werden.